Vat Point Europe Ihre hilfe für Umsatzsteuer bei Auslandgeschäfte.

Wir unterstützen Sie bei der korrekten umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung und Abbildung Ihres Tagesgeschäfts, verbessern Ihre Steuergestaltung und bieten Ihnen Beratung und Begleitung bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

Unsere Umsatzsteuerspezialisten analysieren und verbessern Ihre Steuererklärungsprozesse. Außerdem beraten wir Sie beim internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr im Rahmen von Reihengeschäften,  bei der Abwicklung von Transaktionen im elektronischen Geschäftsverkehr. Wir unterstützen Sie bei der Identifikation und Beseitigung umsatzsteuerlicher Risiken.

Kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen behilflich sein können bei Ihre Umsatzsteuerliche Umfragen

Mehrwertsteuervorschriften und -sätze

Es gibt zwar EU-weit geltende allgemeine Vorschriften zur Mehrwertsteuer, doch ist durch sie keine einheitliche Handhabung in allen EU-Ländern gegeben. Mehrwertsteuer fällt in der Regel für alle Lieferungen und Leistungen einschließlich des Verkaufs an den Endverbraucher an. Dies gilt grundsätzlich auch für die einzelnen Phasen eines Produktionsprozesses wie den Erwerb von Bauteilen, die Montage, den Versand usw.

Bei in der EU ansässigen Unternehmen unterliegen die meisten Umsätze innerhalb der EU der Mehrwertsteuer.

Für Ausfuhren in Länder außerhalb der EU wird keine Mehrwertsteuer erhoben. In diesem Fall ist die Mehrwertsteuer im Einfuhrland zu entrichten. Dazu ist der Nachweis zu erbringen, dass die Waren in ein Land außerhalb der EU ausgeführt wurden.

Mehr zu den Mehrwertsteuervorschriften in den einzelnen Ländern erfahren Sie durch Klicken auf das Land Ihrer Wahl im top menu.